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KinderrechteKINDER HABEN RECHTE
Jedes Kind hat das Recht auf - Vieles. Dieses ist in dem Menschenrechtsabkommen für Kinder - der UN-Konvention über die Rechte des Kindes - festgelegt. Seit 1989 gibt es die Kinderrechtskonvention und nur zwei Länder der Welt haben bisher nicht unterschrieben, dass sie Kinderrechte durchsetzen wollen. In Deutschland gilt die Konvention seit 1992. Die Kinderrechtskonvention sagt: Alle Kinder müssen gleich behandelt werden . Mädchen und Jungen, arme und reiche, weiße und schwarze, behinderte und nicht behinderte. Politiker und Verwaltungen müssen bei allen Entscheidungen prüfen, ob diese gut für Kinder sind - in ihrem eigenen Land und weltweit. Kinder müssen bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen, mitbestimmen können. Das gilt für neue Spielplätze, in der Familie und in der Schule. Klar ist, dass alle Rechte genau da aufhören, wo die Rechte von anderen anfangen. In 41 Artikeln werden die Rechte für alle Kinder bis 18 Jahre genau beschrieben: Recht auf Entwicklung heißt: Jedes Kind soll so gut und gesund wie möglich leben. Jedes Kind soll in die Schule gehen können und lernen, mit anderen Menschen friedlich zusammen zu leben. Jedes Kind soll spielen und sich erholen können. Jedes Kind soll mit seiner Mutter, seinem Vater, seinen Geschwistern und anderen aus seiner Familie zusammensein können, auch wenn sie nicht zusammen wohnen. Kinder, die in einem fremden Land leben, dürfen ihre Sprache sprechen. Recht auf Versorgung heißt: Kein Kind soll arm sein. Kein Kind soll zu wenig zu essen haben oder schlechtes Wasser trinken müssen. Die Eltern kümmern sich um das Kind. Wenn sie das nicht so gut können, sollen sie Unterstützung dabei bekommen. Für alle Kinder muss soziale Sicherheit, das heißt genügend Geld da sein. Recht auf Schutz heißt: Kein Kind soll geschlagen, gequält, vernachlässigt oder sexuell mißbraucht werden. Kein Kind soll durch Kinderarbeit ausgebeutet werden. Keinem Kind soll durch grausame Filme im Fernsehen oder durch Pornographie im Internet geschadet werden. Kein Kind soll Kindersoldat sein oder im Krieg leiden müssen. Kein Kind soll entführt oder verkauft werden. Kein Kind soll drogenabhängig werden. Recht auf Mitbestimmung heißt: Kinder dürfen sich zusammentun. Kinder dürfen ihre Meinung sagen und Erwachsene müssen zuhören. Kinder dürfen Privatheit haben. Kinder müssen gefragt und gehört werden, wenn es um ihre Angelegenheiten geht. Für einige Kinder gibt es besondere Bestimmungen - die aus ihrem Land flüchten mußten - die behindert sind· - die keine Eltern haben oder adoptiert sind - die im Heim leben - die straffällig geworden sind Der Kinderschutzbund hat 1993 entschieden: Alles, was wir tun, soll die Rechte der Kinder in unserem Land Wirklichkeit werden lassen. Dazu verpflichten wir uns! Um stärker zu sein, hat er sich auch mit anderen zusammengetan: im Aktionsbündnis "Kinderrechte" mit UNICEF, terre des hommes und dem Deutschen Kinderhilfswerk. Die gesamte UN-Konvention über die Rechte des Kindes kann man beim Bundesfamilienministerium bestellen. |