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Gesetze zu Kinderrechten


Gesetze zu Kinderrechten:
  • UN-Kinderrechtskonvention
    Artikel 12 (1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, dass fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
  • Bundes Kinder- und Jugendhilfegesetz
    § 8 (1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen...
  • Bürgerliches Gesetzbuch
    §1626 Absatz 2 Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem und verantwortungsbewußtem Handeln.
    Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.
  • Bremisches Kinder-, Jugend- und Familienförderungsgesetz
    § 3 (1) Kinder und Jugendliche haben ein eigenständiges Recht auf Wahrnehmung ihrer Interessen und Bedürfnisse.
    (2) Junge Menschen und ihre Familien sind über alle sie unmittelbar betreffenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen im Bereich der Jugendhilfe auf angemessene Weise und rechtzeitig zu informieren und an ihrer Durchführung zu beteiligen. Hierzu entwickeln die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven geeignete, dem Entwicklungsstand der betroffenen jungen Menschen entsprechende Beteiligungs- und Mitverantwortungsformen und stellen sie organisatorisch sicher. Bei der Durchführung von entsprechenden Planungen ist darzulegen, wie die Interessen junger Menschen und ihrer Familien berücksichtigt worden sind und die Beteiligung durchgeführt worden ist. Über die Maßnahmen und Erfahrungen ist den Jugendhilfeausschüssen in der Mitte jeder Legislaturperiode zu berichten.
    (3) Die in diesem Gesetz genannten Leistungen der Jugendhilfe bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Mitwirkung und Beteiligung junger Menschen und ihrer Familien. Sie sind daher so auszugestalten, dass junge Menschen und ihre Familien eigenständige und selbstverantwortete Beiträge bei der praktischen Umsetzung von Maßnahmen übernehmen.
  • Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter
    §6 (3) Der Beirat fördert und unterstützt das kommunalpolitische Engagement von Jugendlichen im Beiratsbereich.
    (4) Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können in beiratsbezogenen Angelegenheiten Anträge an den Beirat stellen. mehr

Was ist UN? United Nations sind die Vereinten Nationen, sie setzen sich für Frieden und Menschenrechte ein. Infos unter www.wikipedia.org/